Allgemeines

Unter einer Fürsorgepflicht beziehungsweise Schutzpflicht versteht man Nebenleistungspflichten des Arbeitgebers. Eine Nebenleistungspflicht bezeichnet allgemeine solche Verpflichtungen, welche zwar nicht den wesentlichen Teil des Vertrages ausmachen, aber dennoch von gewissem Gewicht sind und deren Fehlen rechtliche Konsequenzen haben kann. So gehört innerhalb eines Arbeitsverhältnisses zu den Hauptleistungspflichten die Verrichtung einer Tätigkeit (zum Beispiel Wachdienst) gegen Zahlung eines Entgeltes. 

Beispiele

Zu den wichtigsten Fürsorgepflichten zählen vor allem Regelungen zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz. Dies umfasst einen ausreichenden Zugang zu technischen und medizinischen Arbeitsmitteln. So muss der Gewerbetreibende zum Beispiel seinen Sicherheitskräften persönliche Schutzausstattung (PSA) zur Verfügung stellen und ausreichend Mittel zu Erste-Hilfe-Maßnahmen. 

Auch die Wahrung und Kontrolle der Unfallverhütungsvorschriften gehört zu diesen Pflichten. Die beiden wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften innerhalb der Wach- und Sicherheitsbranche sind DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) und DGUV Vorschrift 23 (spezielle Regelungen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe). 

Neben diesen technischen und medizinischen Maßnahmen ist auch sozialer Arbeitsschutz zu beachten. So sind die Interessen schutzwürdiger Personengruppen wie werdende Mütter, Jugendliche oder Arbeitnehmer mit Behinderung durch Umsetzung der entsprechenden Schutzgesetze (MSchG, JSchG, ArbZG) zu würdigen. 

Treuepflichten

Die Fürsorgepflichten betreffen den Arbeitgeber. Umgekehrt hat der Arbeitnehmer Treuepflichten zu wahren, welche Parallelen zu den Nebenpflichten des Arbeitgebers aufweisen. Dazu gehört zum Beispiel das ordnungsgemäße Nutzen der zur Verfügung gestellten Dienst- und Schutzkleidung. Der Arbeitnehmer muss das betriebliche Eigentum außerdem möglichst sorgfältig behandeln. Bei Feststellung von Mängeln, Fehlern oder Ähnlichem, ist die Tätigkeit zur eigenen Sicherheit zu unterbrechen und Mitarbeiter darüber zu unterrichten.