Der Führerschein ist eine amtlich ausgestellte Urkunde, die den Erlaubnisträger zum Führen eines bestimmten Fahrzeugtyps berechtigt. Er ist beim Fahren stets mit sich zu führen. Das Nicht-Mitführen stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar, welche mit Bußgeldern sanktioniert werden kann. Das Nicht-Besitzen eines Führerscheins wird erheblich strenger geahndet. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, d.h. Gefängnisstrafen sind nicht auszuschließen.