Fremd sind alle Rechtsgüter, die vom Täter aus betrachtet nicht herrenlos sind und sich nicht im Alleineigentum des Täters befinden. Eine Sache ist herrenlos, wenn sie niemanden gehört. Das Merkmal fremd bezieht sich auf körperliche Gegenstände. Es ist insbesondere bei Diebstahldelikten relevant. Denn der Tatbestand von Diebstahl setzt die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache voraus.