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Der freiwillige Unterwerfungsakt kann durch ausdrückliche Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten erklärt werden. Schlüssiges Verhalten meint eine Form der nonverbalen Kommunikation, bei dem der Handelnde durch sozialtypisches Verhalten sein Einverständnis erklärt. Ein klassisches Beispiel ist der Kauf einer Eintrittskarte: durch den Vertragsschluss mit dem Betreiber erklärt sich der Kunde auch automatisch mit den Hausregeln einverstanden.