In der Fluggastkontrolle werden Personen und deren Gepäck kontrolliert. Zunächst werden die Passagiere über ihren Personalausweis und Reisepass identifiziert. Des Weiteren wird die Flugberechtigung anhand der Boardkarte geprüft. Das Handgepäck wird geröntgt, um nicht erlaubte Gegenstände zu identifizieren. Dazu gehören beispielsweise Gas und Gasbehälter, Benzinfeuerzeuge, sowie Farbsprühdosen. In den Handgepäckrichtlinien der Europäischen Union ist insbesondere die Mitnahme von Flüssigkeiten geregelt, um die Mitnahme getarnten Sprengstoffs zu verhindern. So dürfen Flüssigkeiten und Produkte in vergleichbarer Konsistenz (zum Beispiel Cremes) nur in Einzelbehältern von maximal 100ml mitgenommen werden. Die jeweiligen Artikel müssen in durchsichtigen und verschließbaren Plastikbechern mitgeführt werden. Die Größe der Verpackungseinheit darf höchstens einen Liter betragen. Neben dem Handgepäck werden auch Personen auf die Sicherheit gefährdende Gegenstände untersucht. In Körperscannern können Gegenstände, die sich unter der Kleidung befinden sichtbar gemacht werden. Neben Sprengstoff soll hiermit die Mitnahme von Waffen verhindert werden.  Zudem ist Sicherheitspersonal anwesend und kontrolliert die Einreisenden mit Sprengstoff- und Metalldetektoren. Sicherheitskräfte tasten Fluggäste gegebenenfalls ab.