Fluchttüren sind diejenigen Türen, welche im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen montiert werden. Sie verfügen über eine besondere Kennzeichnung und Fluchttürverschlüsse, dessen technische Details sich an europäischen Normen (Kennzeichnung EN) orientieren. Brandschutzrechtliche Vorschriften bestimmen Anzahl, Lage und Größe der Fluchttüren. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Größe des Gebäudes und der maximalen Personenzahl, die sich in dem bestimmten Bereich aufhalten kann. Fluchttüren öffnen sich immer in Fluchtrichtung, also nach außen. Außentüren müssen zwingend freigehalten werden. Gegebenenfalls muss Witterungsbedingungen Sorge getragen und Schneehindernisse rechtzeitig beiseite geschaffen werden.

Die speziellen Fluchtverschlüsse müssen betroffenen Personen jederzeit ermöglichen das Gebäude zu verlassen. Hier kann es innerhalb eines Sicherheitskonzeptes zu Kollisionen mit Maßnahmen des Einbruchschutzes kommen. Türen, die von innen zu beliebiger Zeit offen stehen, könnten von Einbrechern als Fluchtweg missbraucht werden. Hier kann einer Abwägung zwischen Interessen des Gefahren- und des Einbruchschutzes nicht aus dem Weg gegangen werden. Stets ist zu beachten, dass der wesentliche Zweck von Flucht- und Rettungswegen nicht untergraben wird. Der Schutz von Leben hat gegenüber dem Schutz von Materialgütern höchste Priorität! Das Problem wird in Teilen dadurch gelöst, indem eine automatische Verrieglung aktiviert wird, wenn sich nach Plan keine Person mehr im Gebäude befinden dürfte.