Es kommt zu einem Feuerüberschlag, wenn ein Schadensfeuer auf andere, räumlich abgrenzbare Bereiche überschwenkt. In der Bundesrepublik ist es brandschutzmäßige Vorschrift, in größeren Gebäuden Feuerüberschläge zu verhindern. Dies wird insbesondere durch bauliche Maßnahmen wie das Errichten von Feuerschutztüren oder Brandschutzwänden realisiert.