Eine Feuerschutztür ist eine Spezialtür, welche an Wandöffnungen das Austreten von Feuer und Rauch verhindern soll. Die Konzeption und Installation solcher Türen obliegt strengen Vorschriften. Feuerschutztüren sind ein wichtiger Teil des baulichen Bauschutzes. Es gibt Unterschiede hinsichtlich der Widerstandsleistung einzelner Feuerschutztüren. Diese Feuerresistenz wird durch die Feuerwiderstandsklassen T30, T60, T90, T120 und T180 angegeben. Die Zahl gibt die Widerstandszeit an bis es zum Feuerdurchbruch (nicht Rauch!) kommt. Auf Basis der Widerstandsklassen wird zwischen feuerhemmenden, hochfeuerhemmenden und feuerbeständigen Türen unterschieden.

Vorgaben an eine Feuerschutztür sind in DIN 4102-5 geregelt. Die Türen müssen von der zertifizierten Stelle Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) bauaufsichtlich zugelassen werden. Diese Auftragsstelle prüft die Türen meist in Abständen von fünf Jahren. Eine Feuerschutztür kann die Ausbreitung von Rauch verhindern. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Umgekehrt muss eine rauchdichte Tür keinen Feuerschutz bieten. Eine Feuerschutztür ist entweder einflüglig (T90-1) oder zweiflüglig (T90-2) konzipiert. Dies wird durch die Ziffern 1 und 2 kenntlich gemacht und ist rechts neben der Feuerwiderstandsklasse vermerkt.

Eine Feuerschutztür kann aus verschiedenen Baustoffen hergestellt werden. Schutz bieten Konstruktionen unter anderem aus Stahl, Aluminium und Holz oder einer Mischung daraus. Neben dem kann feuerbeständiges Glas verbaut werden.