Zweck

Unter feuerbeständigen Abtrennungen versteht man eine bauliche Brandschutzmaßnahmen. Anhand dieser Maßnahmen wird das zu schützende Gebäude in mehrere Abschnitte eingeteilt. Dadurch soll ein Überschlagen von Flammen und eine Ausbreitung toxischer Gase verhindert werden. Feuerbeständige Abtrennungen sollen also Schäden an Personen, Vermögen und Umwelt begrenzen und eine Beherrschbarkeit der Gefahr ermöglichen. 

Umsetzung

Die Zwecke einer feuerbeständigen Abtrennung können durch verschiedene Baumaßnahmen erreicht werden. Es können Brandschutzwände oder Komplextrennwände errichtet werden. An Fassadenöffnungen und Durchgangsbereichen kommen Feuerschutzvorhänge in Betracht.

Eine Brandschutzwand ist eine feuerbeständige Wand. Die Fassade kann gemäß VdS 2234 ihre bestimmungsgemäße Funktion mindestens 90 Minuten lang ausüben. Ereignet sich ein Schadensfeuer innerhalb eines Brandabschnittes, so stehen als anderthalb Stunden Zeit den Interventionskräften zur Verfügung, bis die Flammen in übrig Brandabschnitte überschlagen. 

Eine Komplextrennwand ist eine Art erweiterte Brandschutzwand. Diese Vorrichtungen leisten 180 Minuten lang Widerstand und sind damit höchstfeuerbeständig. Die Wirkung wird durch besonders brandresistente Baustoffe erreicht. Zudem sind Komlextrennwände dicker als Brandschutzwände. 

Feuerschutzvorhänge können dank ihres Spezialgewebes Flammen von bis zu 1000 Grad Celsius standhalten. Der Vorhang befindet sich mithilfe von Metallröhrchen eingebettet in einem Schiennsystem. Bei Bedarf kann der Feuerschutzvorhang räumlich versetzt werden. Die Vorhänge sind dazu geeignet, thermische Strahlungen abzufangen. Dadurch wird verhindert, dass sich Gegenstände in angrenzen Brandabschnitten durch die Hitze selbst entzünden. Dies ist zum Beispiel bei manchem Fensterglas der Fall. 

Anwendungsbereiche

Das praktische Bedürfnis nach feuerbeständigen Abtrennungen besteht vor allem in baulichen Anlagen, die ihrer Art und Verwendung nach besonders hohen Brandgefahren ausgesetzt sind. Dazu zählen zum Beispiel Standorte des verarbeitenden Gewerbes (Produktionshalle, Industrie, Rohstoffverarbeitung, etc.). Ebenso ist die Maßnahme in Gebäuden möglich, an dessen Ort ein Schadensfeuer schlimmste Folgen hervorrufen könnte. Dazu zählen etwa Krankenhäuser, Altenheime oder EDV-Standorte.