Schweiß-, Schneid- und Metallfunken fliegen oftmals über zehn Meter weit. Sämtliche Bauteile in diesem Umkreis können dadurch entzündet werden. Daher ist bei der Lagerung brennbarer und leichtentzündbarer Stoffe oder Gase besondere Vorsicht geboten. Feuerarbeiten dürfen nur von qualifizierten und entsprechend ausgebildeten Personen ausgeführt werden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Auszubildende währen der Arbeit beaufsichtigt werden müssen. Im Vorhinein sollte eine schriftliche Genehmigung in Form eines Schweißerlaubnisscheins eingeholt werden.
Siehe zum Thema:
– VdS 2047 Feuerarbeiten, Sicherheitsvorschriften
– VdS 2008 Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifarbeiten, Richtlinien
– VdS 2036 Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifarbeiten – Muster –
– VdS 2074 1998-08 Auftauarbeiten an wasserführenden Anlageteilen, Merkblatt.