Zum 01. Mai 2022 wurde mit der Norm DIN EN 5071 eine neue Richtlinie veröffentlicht, welche die Bereitstellung von externen Sicherheitsdienstleistungen im Zusammenhang mit Sicherheitsanlagen, insb. Brandsicherheitsanlagen regelt. 

Der Begriff Sicherheitsanlage ist in diesem Kontext allgemeiner zu verstehen. Das heißt, es wird von den Entwicklern der DIN-Norm als Oberbegriff für technische Sicherheitseinrichtungen gegen Raubüberfall und Einbruch sowie für elektronische Zutrittskontrollen und Videoüberwachungsanlagen gebraucht. Maßgeblich ist, dass die Anlage nicht vor Ort, sondern aus der Ferne betreut wird.