Bei einer Fahrzeugkontrolle wird das Wageninnere mit einem Blick von außen durch Sicherheitskräfte kontrolliert. Eine Fahrzeugkontrolle kann vom Eigentümer eines Grundstücks, dem Veranstalter auf befriedetem Besitztum oder sonstigem Berechtigten über das Hausrecht als notwendige Bedingung an das Betreten der Fläche geknüpft werden.
Aus Perspektive der Eigensicherung ist bei der Fahrzeugkontrolle besondere Vorsicht geboten, da es potentiell als Waffe eingesetzt werden könnte. Da sich mehrere Insassen im Fahrzeug befinden könnten, sollte eine Wachperson von der Fahrerseite aus links und eine weitere Kontrollperson sich von hinten oder rechts dem Vehikel nähern.
Dabei ist genügend Abstand zu den Wagentüren zu halten, da diese unvermittelt geöffnet werden könnten. Vor Inspektion sollte der Fahrer gebeten werden, die Zündschlüssel sichtbar herauszuziehen.