Allgemeines

Unter Existenzgründung versteht man die Gründung eines eigenen Unternehmens zum Erwerb eines unabhängigen Einkommens. Nach Erhebung des statistischen Bundesamtes gibt es etwa 5.700 Wach- und Sicherheitsdienstleistungsunternehmen in Deutschland (Stand 2022). 

Voraussetzungen zu Gründung eines Unternehmens

Um ein Unternehmen in der Sicherheitsbranche erfolgreich zu gründen, ist eine gründliche Vorbereitung erforderlich. Von der Idee bis zur Verwirklichung ist es mitunter ein langer Weg. Dazu werden bestimmte Eigenschaften wie Eigeninitiative, Risikobereitschaft, Durchhaltevermögen und Geduld benötigt. Darüber hinaus sind gewisse Fachkenntnisse und rechtliche Expertise nötig. Dieses Wissen kann allerdings auch im Laufe der Vorbereitungen erlangt werden.

Wichtige Fragen in der Vorbereitung

Angehende Existenzgründer sollten erörtern, ob sie das Unternehmen haupt- oder nebenberuflich führen sollen. Die Frage nach der Profitabilität hängt auch mit der Wahl des Standortes und dem dort liegenden Bedarf nach Sicherheitsdienstleistungen zusammen. Sofern Bewachungsdienstleistungen angeboten  oder vermittelt werden sollen, sind die gewerberechtlichen Einschränkungen nach § 34a GewO zu beachten. Wer Sicherheitsmitarbeiter beschäftigt, muss grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden ist und mit ihnen vertraut ist. Darüber hinaus muss der Gewerbetreibende als zuverlässig im Sinne der Norm gelten. Je nach Form der Sicherheitsdienstleistung ist auch eine Sachkundeprüfung erforderlich, vgl. § 34a Abs. 1 a GewO. 

Außerdem müssen sich Existenzgründer damit auseinandersetzen, anhand welcher Rechtsform sie ihr Unternehmen führen wollen. Die Rechtsformwahl hat gravierende Auswirkungen. Zum Beispiel auf die Finanzierung, das Führen, Rechnungsausstellung oder die Besteuerung des Unternehmens. Sofern eine Existenz in der Sicherheitsbranche gemeinschaftlich gegründet werden soll, kann dies in Form einer Personengesellschaft erfolgen (etwa OHG, GbR, KG). Außerdem existieren Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, u. A.). Eine Kapitalgesellschaft kann theoretisch von einer einzelnen Personen gegründet werden. 

Bei einer Personengesellschaft haften die Gesellschafter persönlich mit dem eigenen Privatvermögen. Sie tragen daher ein weitaus höheres Verlustrisiko, weil im Insolvenzfall auch in private Mittel vollstreckt werden kann. Bei einer Kapitalgesellschaft haften die Gesellschafter nur in Höhe ihrer Einlage. Umgekehrt bieten Personengesellschaften für mögliche Finanzierungsgeber durch die verschärfte Haftung mehr Zahlungssicherheit. Mit der strengen Haftung geht damit praktisch auch die Chance auf Bewilligung zinsgünstiger Kredite einher!

Formale Gründung

Die formale Gründung, also die Überführung der unternehmerischen Idee in eine rechtsfähige Gesellschaft, verläuft in mehreren Stadien und ist abhängig von der konkreten Rechtsform. Ausgangspunkt ist ein Gesellschaftsvertrag. Je nach Art der Gesellschaft ist eine bestimmte Form zu wahren oder Zweck zu verfolgen. Ebenso ist ein Eintrag in das Handelsregister erforderlich. Bei einer Kapitalgesellschaft ist er unumgänglich („konstitutiv“) für die Gründung; bei einer Personengesellschaft wirkt der Eintrag lediglich „deklaratorisch“. 

Förderungsmöglichkeiten

Existenzgründungen werden von einer Fülle aus Förderangeboten erleichtert. Es gibt Angebote, die bei Ausarbeitung der unternehmerischen Idee und dem Verfassen eines Businessplanes unterstützen.  Neben der Gründungsberatung gibt es Finanzierungshilfen. Zum Beispiel durch die KfW-Bank. Diese bieten recht zinsgünstige Kredite mit zum Teil tilgungsfreien Anlaufjahren an. Die Rückzahlung des Darlehens kann also auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.  Ebenso gibt es Gründungszuschüsse oder ein staatliches Einstiegsgeld. Diese Einmalzahlungen sind in der Regel an weiterte Voraussetzungen geknüpft. Manche Forderungen richten sich speziell an Langzeitarbeitslose. Andere wiederum an Menschen mit Migrationshintergrund, junge Gründer, etc.. 

Kosten der Existenzgründung

Unabhängig von den konkreten Investitionen werden stets Gründungskosten fällig. Diese ergeben sich beispielsweise aus staatlichen oder notariellen Gebühren. Die Eintragung ins Handelsregister kosten für einen Einzelunternehmer in etwa 200 bis 300 Euro. Bei der Rechtsform UG (Unternehmensgesellschaft) sind bis zu 800 Euro fällig. 

Bei sicherheitsgewerblichen Tätigkeiten sind Kosten für die Sachkundeprüfung, gegebenfalls noch für Lehrgänge und Material und die Gewerbeanmeldung zu berücksichtigen. Hier variieren die Ausgaben je nach Standort. Im Land Berlin sind für eine vollständige Sachkundeprüfung ca. 200 Euro fällig (Stand: Juni 2022).