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Die EU-Normen sind für alle Mitgliedsstaaten freiwillig. Entgegen ihrem eigenen Wortlaut sind die Normen nicht als zwingendes Gesetz, sondern als freiwillige Standards zu verstehen. Deutschland hat sich zur Wahrung dieser Standards selbst verpflichtet. Die Eu-Normen sind gegenüber den nationalen Industrienormen vorrangig anzuwenden. Um Doppelnormen zu vermeiden finden deutsche Industrienormen keine Anwendung, wenn der gleiche Inhalt bereits von europäischen Normen geregelt wird. Nach erfolgreichem Beschluss über eine neue Norm, sind die europäischen Regeln unverändert in den nationalen Normenkatalog aufzunehmen.