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Unter Erster Hilfe versteht man medizinische Schutzmaßnahmen, die von jedermann in Notstandssituationen angewendet werden sollen. Im Erste-Hilfe-Kurs werden lebensrettende Sofortmaßnahmen und das Absichern einer Unfallstelle vermittelt. Dazu zählen beispielsweise Wiederbelebungsmaßnahmen in Form von Mund-zu-Mund-Beatmung oder einer Herzrhythmus-Massage.
                                                                        
Im Allgemeinen lernen die Absolventen des Kurses mit folgenden Situationen umgehen zu können: 
– Verhalten an der Unfallstelle
– Schock als lebensbedrohlicher Zustand
– Wunden und Wundversorgung, Blutstillend
– Vergiftungen
– Schlaganfall
– Verbrennung und Unterkühlung
– Verätzungen
– Gewalteinwirkung auf den Kopf (zB Gehirnerschütterung)
– Ersticken
– Baucherkrankungen wie Übelkeit und Durchfall oder Erbrechen
– Herz-Kreislauf-Störungen
– Knochen- und Gelenkschädigungen
Erste Hilfe in der SicherheitDie erfolgreiche Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses ist Vorschrift für sämtliche Berufe aus der Sicherheit. Neben einer Unterweisung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewOist ein Zertifikat an der Teilnahme eines Erste-Hilfe-Kurses für Mitarbeiter verpflichtend. Der Kurs muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden.