– Verhalten an der Unfallstelle
– Schock als lebensbedrohlicher Zustand
– Wunden und Wundversorgung, Blutstillend
– Vergiftungen
– Schlaganfall
– Verbrennung und Unterkühlung
– Verätzungen
– Gewalteinwirkung auf den Kopf (zB Gehirnerschütterung)
– Ersticken
– Baucherkrankungen wie Übelkeit und Durchfall oder Erbrechen
– Herz-Kreislauf-Störungen
– Knochen- und Gelenkschädigungen
– Schock als lebensbedrohlicher Zustand
– Wunden und Wundversorgung, Blutstillend
– Vergiftungen
– Schlaganfall
– Verbrennung und Unterkühlung
– Verätzungen
– Gewalteinwirkung auf den Kopf (zB Gehirnerschütterung)
– Ersticken
– Baucherkrankungen wie Übelkeit und Durchfall oder Erbrechen
– Herz-Kreislauf-Störungen
– Knochen- und Gelenkschädigungen
Erste Hilfe in der SicherheitDie erfolgreiche Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses ist Vorschrift für sämtliche Berufe aus der Sicherheit. Neben einer Unterweisung oder Sachkundeprüfung nach § 34a GewOist ein Zertifikat an der Teilnahme eines Erste-Hilfe-Kurses für Mitarbeiter verpflichtend. Der Kurs muss alle zwei Jahre aufgefrischt werden.