Professionelles Equipment ist eine Grundvoraussetzung für die Bewältigung von Sicherheitsdienstleistungen. Dies gilt erst recht für mobile Arbeiten an externen Schutzobjekten unter freiem Himmel. Der Sicherheitsunternehmer ist als Arbeitgeber dazu verpflichtet, seine Beschäftigten vor Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren zu schützen. Daher muss er die geeignete persönliche Schutzausstattung auswählen und seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Zur besseren Sichtbarkeit tragen Sicherheitsmitarbeiter Dienstkleidung. Dabei sind die Vorgaben nach § 19 BewachV zu berücksichtigen.

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