Kurzerklärung

Die Entgeltabrechnung (auch Lohn- und Gehaltsabrechnung genannt) ist ein vom Arbeitgeber zu erstellendes Dokument, das er an seine Angestellten regelmäßig ausstellt und darin in Textform über den Lohn und die Lohnabzüge informiert. So schuldet beispielsweise der Sicherheitsunternehmer seinen Sicherheitsmitarbeitern die Erteilung einer Gehaltsabrechnung.

Form und Zeitpunkt

Die Entgeltabrechnung ist in § 108 Gewerbeordnung (GewO) und der dazu gehörigen Entgeltbescheinigungsverordnung gesetzlich geregelt. Danach ist die Abrechnung bei Zahlung des Arbeitslohnes, also gleichzeitig, auszuhändigen. Als Form legt § 108 Abs. 1 GewO die Textform fest. Textform meint gemäß § 126 BGB die schriftliche Verkörperung. Dies kann physisch auf Papier oder digital auf einem Datenträger erfolgen. Sollte die Entgeltabrechnung elektronisch zur Verfügung gestellt werden, stellt sich die Frage, ob dazu die Zustimmung des Arbeitnehmers oder des Betriebsrates erforderlich ist. Das Landesarbeitsgericht Hamm bejahte dies in einem Fall (LAG Hamm, Urteil vom 23.09.2021 – 2 Sa 179/21). 

Inhalte der Abrechnung

In § 108 Abs. 1 GewO sind im Übrigen die unverzichtbaren Bestandteile einer Entgeltabrechnung aufgelistet. Der Norm gemäß gehören dazu folgende Inhalte: 

Dieser Katalog wurde durch § 1 der Entgeltbescheinigungsverordnung vom 23.11.2011 noch um einige Daten ergänzt. So gehören dazu unter anderem auch neben Datum (und gegebenfalls Ende) des Beschäftigungsverhältnisses auch Angaben zum  Beitragsgruppenschlüssel und die zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Schließlich muss in der Lohnabrechnung unter Umständen auch deutlich gemacht werden, falls die angestellte Sicherheitskraft noch in einem anderen Sicherheitsunternehmen angestellt ist. 

Folgebescheinigungen

Der Arbeitgeber muss Folgebescheinigungen ausstellen, wenn sich etwas am Beschäftigungsverhältnis ändert. In der Praxis können etwa Änderungen auftreten, wenn der Sicherheitsmitarbeiter aus der Kirche austritt und damit während des Angestelltenverhältnisses die Pflicht zur Kirchensteuer entfällt. Oder wenn infolge einer Heirat die Steuerklasse geändert werden soll, die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung steigen, usw.. Dadurch wird eine lückenlose und für den Arbeitnehmer transparente Dokumentation seiner Leistungen ermöglicht.

Umgekehrt muss der Arbeitgeber keine Entgeltabrechnungen ausstellen, wenn sich vergleichen mit der vorhergegangenen Abrechnung nichts geändert hat.

Siehe auch