Allgemeines

Die Einwilligung ist ein rechtsgültiges Einverständnis. Es ist grundsätzlich die Zustimmung einer Person auf den Verzicht eines Rechtsschutzes bei einem verzichtbaren Individualgut. An einem Beispiel erläutert, erscheint die juristische Definition von „Einwilligung“ weniger abstrakt: eine Voraussetzung für die Behandlung eines Patienten ist dessen Einwilligung. Der Arzt nimmt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten vor. Ohne die Einwilligung  würde die Behandlung den Tatbestand (schwerer) Körperverletzung erfüllen. Dies gilt für Injektionen, Infusionen und bereits bei der Verabreichung von Medikamenten sowie ganz besonders für chirurgische Eingriffe. Um Schadensersatzansprüchen vonseiten des Patienten vorzubeugen, verlangt der behandelnde Arzt eine Einwilligung im Vorhinein. Die Einwilligung des möglichen „Opfers“ lässt dessen Schadensansprüche wegen Körperverletzung entfallen. Eine Einwilligung nach § 183 BGB stellt einen Rechtfertigungsgrund für den Eingriff an einer fremden Sache dar. Es berechtigt eine Person zu einer vorher genehmigten Handlung.

Eine Einwilligung ergibt sich vornehmlich aus der ausdrücklichen Zustimmung des Erklärenden. Sie kann allerdings auch durch schlüssiges Verhalten, also wortlos, erfolgen. Beispielsweise erklärt sich der Käufer einer Eintrittskarte automatisch mit der Hausordnung des Veranstalters einverstanden.

Begrenzung der Einwilligungsfähigkeit

Bestimmten Gruppen fehlt es an notwendiger Einsicht, selbstständig einer Sache zustimmen zu können, und die Einwilligung eines Vormundes ist in diesem Fall notwendig. Zu den Gruppen mit begrenzter Einwilligungsfähigkeit gehören Kinder und Jugendliche, geistig Verwirrte sowie Menschen in hohem Alter, die ihre Einwilligungsfähigkeit verloren haben. Die Einwilligung ist nur dann rechtskräftig, wenn die Person vorher umfassend über Sachverhalte in einer klar verständlichen Sprache aufgeklärt wurde. Sämtliche relevanten Informationen müssen mit dem Betroffenen kommuniziert werden. Wurden wichtige Aspekte bewusst zurückgehalten, ist gegebenenfalls der Tatbestand Betrug erfüllt.

Einwilligung und Datenschutz

Im Datenschutz spielt die Einwilligung eine große Rolle. Im Sinne des Datenschutzgesetzes dürfen Daten nur bei rechtskräftiger Zustimmung des Betroffenen verwendet werden. Wenn persönliche Daten beispielsweise für die Durchführung von Zutrittskontrollen verwendet oder in Mitarbeiterakten gesammelt werden, wäre dies ohne die Einwilligung eine Verletzung des Datenschutzrechtes.