Allgemeines

Der Schutzhandschuh ist Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Die Persönliche Schutzausstattung muss in Berufen mit erheblicher Gefährdung getragen werden, wenn Risiken anders nicht minimiert werden können. Zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zählt jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen Die Vorgaben zum Tragen der Schutzausstattung ergeben sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und damit verbundenen Gesundheitsvorschriften. Der Schutzhandschuh kann vor folgenden Gefährdungesformen schützen:

Risikoklassen

Schutzhandschuhe werden gemäß der Europäischen Richtlinie (89/686/EWG) in drei Klassen je nach Risiko eingeordnet. In Klasse 1 fallen Arbeitshandschuhe, die bei sehr geringen Risiken getragen werden (Gartenarbeit, Putzarbeit). Zur Risikoklasse 2 gehören alle Schäden, die reparabel sind. Und in Klasse 3 gehören vor allem thermische Gefährdungen (Temperaturen unter -50°C oder über 100°C), die bei Arbeiten mit Chemikalien oder der Brandbekämpfung auftreten. Werden die Handschuhe während der Arbeit getragen, muss der Arbeitgeber diese dem Arbeitnehmer bereitstellen, sofern bei der Tätigkeit unvermeidbare Risiken anfallen. Siehe dazu § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): „Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.“

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Auswahl und Pflege

Es ist empfehlenswert, Hersteller, Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hierfür miteinzubeziehen. Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz ist eine Unterweisung erforderlich. Inhalt der Unterweisung sind die Handhabung, Benutzung, Aufbewahrung und das Erkennen von Schäden an der Schutzausrüstung. Die Beschäftigten und gegebenenfalls auch externe Kunden sind dazu verpflichtet, die ihnen überlassenen Handschuhe bestimmungsgemäß zu nutzen. Arbeitnehmer sind für regelmäßige Reinigung und sachgerechte Pflege ihrer persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Vor der Benutzung ist sicherzustellen, dass die Einsatzhandschuhe intakt sind. Bei festgestellten Mängeln ist die Tätigkeit unverzüglich zu unterbrechen und dem Arbeitgeber anzuzeigen.

 

Hier gibt es vertiefende Infos:

https://marktplatz-sicherheit.de/portfolio/psa/