Unter einer Einlassung versteht man die mündliche oder schriftliche Stellungnahme des Beklagten im Zivilprozess beziehungsweise den Beschuldigten im Strafprozess. Im Zivilrecht geht es um Streitigkeiten zwischen Bürgern und Bürgern. 

Beklagter ist, wer vor Gericht auf ein bestimmtes Tun oder Unterlassen in Anspruch genommen wird. Der Strafprozess findet im Rahmen eines Strafverfahrens statt. Er endet mit einer Verurteilung oder einem Freispruch wegen einer Straftat nach dem Strafgesetzbuch. Die Einlassung kann als Beweismittel gewertet werden. Sie ist nicht mit einem Geständnis zu verwechseln. Strafprozesse stellen Streitverhältnisse zwischen dem Staat und seinen Bürgern.