Grundsätze

Die Einbruchmeldezentrale (EMZ) ist Kernstück der Einbruchmeldeanlage. Sämtliche Informationen der Einbruchsmelder werden an dieses zentrale Organ gesendet, und es wird entschieden, ob ein Alarmsignal gegeben wird oder nicht. Die wichtigste Aufgabe der EMZ ist das Melden eines Einbruchs an die entsprechenden Stellen. Um dies zu gewährleisten, ist die Alarmzentrale mit entsprechenden Sensoren verbunden, welche die Gefahrenhinweise detektieren und an die Zentrale weiterleiten. Die angeschlossenen Einbruchmelder werden auch als Peripherie bezeichnet. Durch die EMZ sollen Gefährdungen nicht nur registriert, sondern auch präventiv verhindert werden. Die wesentlichen Funktionsbereiche der Zentrale lauten:

  • Das kontinuierliche Überwachen der eigenen Betriebsbereitschaft
  • Melden des Alarms oder der Störung an mehrere hilfeleitende Stellen (NSL, Polizei, Feuerwehr u. a.)
  • Automatisch eingeleitete Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens
  • Überwachen, Transportieren und Anzeigen von Meldungen der Gebäudeleittechnik

Technik

In Deutschland regeln Industrienormen, welche Anlagen konkret als Einbruchmeldezentrale bezeichnet werden können. Im Wesentlichen orientiert sich dies an DIN VDE 0800, EN 50 131-Reihe, den VdS-Richtlinien und den ÜEA-Richtlinien der Landespolizei.

Eine leistungsstarke Übertragung der Signale zwischen EMZ und den Meldern kann neben der einfachen Funkübertragung oder der Gleichstromtechnik auch drahtgebunden mittels der Linientechnik oder Bussystemen gewährleistet werden. Anstelle der Gleichstromtechnik können mit den Alternativen mehrere Sender in einem kleineren Gehäuse integriert werden. In der Linientechnik und in Bussystemen basieren die Alarmvorrichtungen auf zwei Adern, welche sowohl die Stromversorgung als auch die Selbstüberwachung decken. Zusätzliche Adern, zum Beispiel für den Sabotagekontakt oder die Aktivierung des Begehtests, entfallen. Die Energieversorgung ist durch zwei Quellen gesichert. Dies sind in der Regel Wechselstromnetze und angeschlossene Batterien.

Scharfschalten

Unter Scharfschalten versteht man das Aktivieren des alarmbereiten Zustands. Der Gegenbegriff lautet „Unscharfschalten“. Die Herbeiführung des alarmbereiten Zustands erfolgt anhand von Identifikationsmerkmalen, die die Berechtigung der handelnden Person verifizieren. Hierzu eigenen sich biologische, geistige oder mechanische Schalteinrichtungen. Zu den biologischen Identifikationsmerkmalen zählen körpereigene, biometrische Merkmale (Fingerabdruck, Handvenenstruktur, Iris-Erkennung etc.). Geistige Schlüssel sind nicht greifbare, im Kopf der Person gespeicherte Daten wie ein bestimmter PIN-Code. Zu den mechanischen Schalteinrichtungen zählen alle greifbaren Gegenstände (zum Beispiel der klassische Schlüssel).