Gitter mit einbruchhemmender Wirkung erfüllen weitergehende Funktionen, als ein Grundstück optisch abzugrenzen oder zu verzieren. Nach DIN 18106 wird die einbruchshemmende Wirkung nach den sechs geläufigen Widerstandsklassen WK1 bis WK6 bestimmt. Der Anwendungsbereich der Norm erstreckt sich auf  feststehende und bewegliche Gitter, Vorsatzgitter und Lichtschachtsicherungen. In der Prüfung ach DIN 18106 werden statische und dynamische Belastungen erprobt und ein Einbruchversuch simuliert.