Kurzerklärung 

Unter eGovernment versteht man das Errichten und Unterhalten von Plattformen, welche zur digitalen Kommunikation zwischen Bürgern und staatlichen sowie kommunalen Stellen im Zusammenhang mit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bestimmt sind. eGovernment kann daher mit den Worten „elektronische Verwaltung“ übersetzt werden. Unter Verwaltung versteht man im Allgemeinen öffentlich-rechtliches Handeln, dass Ausdruck der Exekutive (ausführende Gewalt) ist, nicht aber der Gubernative (Regierungshandeln) zugerechnet werden kann. Zur Verwaltungsarbeit gehören beispielsweise Bürgerdienste in Rathäusern und Meldeamt oder das Tätigwerden der Polizei- und Ordnungsämter.

Sinn und Zweck

Digitale Anwendungen sollen Verwaltungshandeln nicht nur nutzerfreundlicher gestalten, sondern Bürokratie generell abbauen. Öffentlichen Aufgaben und Finanzierungssysteme könnten damit transparenter werden. Das historisch überkommene Ober-Unterordnungsverhältnis zwischen Bürger und Staat wird ersetzt durch einen Staatsapparat, der sich an privatwirtschaftlichen Modellen orientiert. So werden flachere Hierarchen forciert. Der Service soll nach den Grundsätzen von Effizienz und „New Public Management“ ausgerichtet werden.

Beispiel

Während Länder wie Großbritannien oder Russland bereits umfassend eGovernment-Service zur Verfügung stellen, erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland die Umstellung bislang nur vereinzelt. So wurde in dreizehn Bundesländern immerhin eine sogenannte Internetwache eingerichtet. Dort können Bürger etwa Anzeigen erstatten oder um Auskunft fragen.