Definition

Druckbelüftungsanlagen (DBA) sind eine brandschutztechische Einrichtung und dienen dem Schutz der Gesundheit betroffener Personen, Erleichterung von Brandbekämpfungsmaßnahmen und Schutz von Sachwerten. 

Eine DBA wird zur Rauchfreihaltung und Raucheintrittsverhinderung in geschlossenen Räumen eingesetzt. Daher bezeichnet man die Anlage alternativ auch als Rauchschutzdruck- (RDA) oder Rauchverdrängungsanlagen (RVA). In der neuartigen Zetifizierungsrichtlinie DIN EN 12101-6 2005 wird wiederum der Begriff „Differenzdrucksystem (DDS)“ verwendet.

Technische Umsetzung

Eine DBA realisiert die Rauchfreihaltung beziehungsweise -eintrittsverhinderung durch einen künstlichen Überdruck oder Unterdruck im betroffenen Raum. Dabei wird je nach den örtlichen Gegebenheiten in die Szenarien unterschieden: 

  1. Brand in Räumen mit geschlossener Tür
  2. Brand in offenen Türquerschnitten

Im Gegensatz zu Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRWA) ist eine Druckbelüftungsanlage nicht für die Rauchabführung zuständig. Stattdessen geht es darum, einen Raum überhaupt rauchfrei zu halten, also das aktive Eindringen der Brandemissionen zu unterbinden.