Das Kürzel DIN steht für Deutsche Industrie Norm. Entgegen dem Wortlaut ist DIN nicht als gesetzliche Norm mit zwingender Bedingungswirkung zu verstehen. Vielmehr beschreibt es einen freiwilligen Anspruch von Unternehmen, die empfohlenen Standards des Instituts zu übernehmen. Niemand kann zum Umsetzen der Standards gezwungen werden. Eine Bindung kann allerdings aus den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Vertrages hervorgehen. Beispielsweise ist in der Wach- und Sicherheitsbranche die Einhaltung von DIN 77200 gemäß BewachVO und GewO verpflichtend. Ein materielles oder immaterielles Gut, welches nach den DIN-Normen geprüft ist, wird mit dem DIN-Geprüft-Zeichen versehen. Dieses Zeichen bescheinigt die Übereinstimmung zwischen Produkt/Dienstleistung mit den vom Deutschen Institut für Normen geforderten Ansprüchen.