Inhalte der Norm

Die DIN 77200 schreibt sicherheitsrelevante Anforderungen an die Organisation, Personalführung und Arbeitsweise eines Unternehmens vor. Darin sind die verschiedenen Qualitätskriterien für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen festgelegt. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) beschreibt den allgemeinen Zweck der DIN-Normen folgendermaßen:

  • die Normen sind musterhaft für einwandfrei funktionierende Technik;
  • stehen jedermann zur Anwendung zur Verfügung, eine Umsetzung ist nicht immer erforderlich;

DIN-Normen werden verbindlich, sobald ein Vertrag, Gesetz oder eine Verordnung dies verlangt. DIN 77200 gilt für die Vergabe öffentlicher und privater Auftraggeber aus der Wach-und Sicherheitsbranche. Die Qualitätskriterien der Norm teilen sich in fünf Punkte auf. Dazu gehören:

  1. Objektsicherung, z. B. Objektschutzdienst, Tonkontroll- und Empfangsdienst, Streifendienst, Revierdienst, Interventionsdienst
  2. Veranstaltungsdienst, z.B. Messe-, Konzert-, Sportveranstaltungen, Kundgebungen, Haupt- und Personalversammlungen
  3. Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) für den Alarm- und Servicedienst
  4. Sicherungs- und Ordnungsdienst im öffentlichen Raum, z.B. von kommunaler oder privater Seite beauftragte City-Streife oder als Sicherungs- und Kontrolldienst im öffentlichen Personalnahverkehr oder als Hilfspolizist zur Überwachung des ruhenden Verkehrs
  5. Geld- und Wertdienst, z.B. Geld- und Werttransport sowie Geldbearbeitung, Dienstleistungen an Geldautomaten

Verbindlichkeit

Ein Sicherheitsunternehmen ist nicht dazu verpflichtet, ausschließlich Dienstleistungen, die DIN 77200 entsprechen, anzubieten. Erst wenn dies in der jeweiligen Ausschreibung in den damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig gefordert ist (GewO, BewachVO), muss auf die Norm Bezug genommen werden. Durch eine vertragliche Unterschrift garantiert das Wach- und Sicherheitsunternehmen, die Erfüllung der Norm zu gewährleisten. Das Unternehmen wird bei einer Nichterfüllung haftbar gemacht. Der Auftragsgeber der Dienstleistung muss zumindest stichprobenartig die Erfüllung von DIN 77200 in der Praxis überprüfen. Besser ist eine flächendeckende Kontrolle. Die Überprüfung kann erfolgen, indem der Auftragsgeber entsprechende Nachweise zur Erfüllung der Norm verlangt. Wenn sich der Auftragsgeber seiner Sorgfalts- und Prüfungspflicht entziehen möchte, besteht die Möglichkeit, diese Aufgabe auf eine dritte Partei zu übertragen. Die Vertrauenserklärung eines vertrauenswürdigen Dritten kommt dann der eigenen Kontrolle gleich. Die Deutsche Akkreditierungsstelle Technik (DATech) e.V. prüft solche Dritte und bestätigt (akkreditiert) nach einer erfolgreichen Prüfung diese als vertrauenswürdigen „Zertifizierer“. Die DATech kontrolliert, ob der potentielle Zertifizierer über entsprechende Kompetenz, Fachkunde, Neutralität und Zuverlässigkeit verfügt. Ein solch umfangreiches Zertifikat entlastet bei haftungsrechtlichen Fragestellungen den Auftraggeber eines Wach- und Sicherheitsunternehmens. Somit wird dem Aufraggeber durch Beauftragung eines Zertifizierers eine im Einzelfall eventuell aufwändige und zeitintensive Normprüfung erspart.