Definiton

Als Dienstleisterauswahl bezeichnet man das Auffinden und Beauftragen eines seriösen Dienstleisters in der privaten Sicherheitsbranche. 

Rechtliche Relevanz

Der Auswahlprozess wird juristisch als Auswahlentscheidung bezeichnet. Sicherheitsdienste, die unter das Bewachungsgewerbe gemäß § 34a GEwO fallen, schützen fremdes Leben oder Eigentum, indem sie feindliche Fremdeinwirkungen abwehren und Gefahren verhüten.

Folglich bezahlt der Auftraggeber für die Übernahme von Verantwortung durch den Auftragnehmer einen bestimmten Betrag. Durch diese Übertragung von Verantwortung befreit sich der Auftraggeber grundsätzlich von seiner Haftungspflicht. 

Allerdings gibt es Ausnahmen. Handelt der Bewachungsdienst pflichtwidrig und verschuldet einen Schaden am Rechtsgut, muss der Veranstalter nachweisen können, dass er bei Auswahl des Sicherheitsdienstes sorgfältig handelte und darauf achtete, nur qualifizierte Dienstleister zu beauftragen (§ 831 Abs. 1 BGB).

Auswahl professioneller Sicherheitsdienste

Folgende Grundsätze gelten bei der Dienstleisterauswahl: der Preis sagt nur wenig über die Qualität aus. Teuere Bewachungsdienste sind nicht automatisch besser als günstigere. 

Stattdessen sollte der Auftraggeber recherchieren und sich darüber vergewissern, dass Schutzvorschriften eingehalten werden und die Mitarbeiter über die erforderlichen Berufsvoraussetzungen verfügen (zum Beispiel Nachweis der Sachkunde nach § 34a GewO).