Jeder Sicherheitsdienst ist bei der Bewachung fremder Grundstücke dazu verpflichtet, diese nur mit Dienstkleidung zu betreten. Gemäß § 12 der BewachV darf die Dienstkleidung von Sicherheitsdiensten nicht mit Uniformen eines staatlichen Organs, wie der Polizei, verwechselbar sein und muss sich deutlich davon abgrenzen. Die Uniform ist eine einheitliche, von den gewöhnlichen Zivilanzügen abweichende Kleidung, die den Träger nach außen hin als Angehörigen einer bestimmten Verwaltung oder als Träger bestimmter staatlicher Befugnisse kenntlich macht.