Kurzerklärung

Unter einem Diensthundführer (DHF) versteht man eine Sicherheitskraft, die im Rahmen ihrer Wachdienstleistung einen Diensthund führt (siehe hierzu Artikel Diensthund). Diensthunde sind Einsatzhunde, welche gemäß § 12 DGUV Vorschrift 23 zu Verteidigungszwecken und der Abschreckung sowie für Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben eingesetzt werden. 

Fachliche Eignung

Mangels einer staatlich anerkannten Ausbildung zum DHF richten sich die fachlichen Voraussetzungen nach den Anforderungen des § 15 DGUV Vorschrift 23. Demnach darf Hundeführer sein, wer entsprechend unterwiesen worden ist und dem Unternehmer ihre Befähigung nachgewiesen hat. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Qualifikation regelmäßig, d.h. einmal jährlich, überprüft werden. 

Welche Fachqualifikationen im konkreten Fall zum Beruf des Diensthundführers ausreichend sind, ist in § 15 DGUV Vorschrift 23 nicht weiter präzisiert. Auch wenn es keine amtlich anerkannten Lehrgänge gibt, bieten einige Sicherheitsunternehmen interne Fortbildungen an, welche den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift genügen. Außerdem gibt es private Unternehmer, welche den Erwerb der Qualifikationen anbieten. Ferner kann eine Fortbildung zum Diensthundführer bei der Bundespolizei und der Bundeswehr absolviert werden. Die Inhalte der Fortbildung variieren je nach Angebot. Dabei werden bestimmte Schwerpunkte inhaltlich gesetzt. Dies hängt von der speziellen Verwendung des Diensthundes ab. So gibt es Diensthunde, welche auf die Suche nach Sprengstoff, Drogen, Vermissten, etc. spezialisiert sind. 

Allgemein sollte ein Diensthundführer über folgende Eigenschaften verfügen: