Definition

Ein Fahrzeug ist je nach Bauart ein Fortbewegungsmittel für Personen und Güter. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind alle Fortbewegungsmittel Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen und über einen motorisierten Antrieb verfügen. Der Gesetzesgeber schließt Luft-, Wasser- und Raumfahrzeuge aus der Definition Fahrzeug aus.

Bauarten

Das dienstliche Fortbewegungsmittel ist je nach Anforderung unterschiedlich gebaut und ausgestattet. Das klassische Auto ist für den Personentransport konzipiert und kann in der Regel bis zu neun Menschen befördern. Mitarbeiter sind so mobil, allerdings reicht die Kapazität nicht für schwere Güter aus. Größere Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe sind daher mit Lastkraftwagen ausgestattet. Die große Ladefläche und Belastungsfähigkeit machen den LKW für den Warentransport unverzichtbar.

Ein recht modernes Ein-Personen-Fortbewegungsmittel sind sogenannte Segways. Das Gefährt wird von zwei Rädern auf einer Achse angetrieben, auf der sich die Person befindet. Der Akku eines Segways reicht für eine Strecke von bis zu 40 Kilometern. Die Maximalgeschwindigkeit beträgt etwa 20 km/h. Daher ist dieses Fortbewegungsmittel nur für Kurzstrecken sinnvoll.

Zu den Sonderfahrzeugen gehören Geldtransporter. Da das Risiko auf feindliche Fremdeinwirkungen enorm hoch ist, wird der Transport durch zahlreiche Maßnahmen gesichert. Geldtransporter sind serienmäßige LKW-Fahrgestelle, die zusätzlich schwer gepanzert sind. Das Sonderfahrzeug ist hermetisch isoliert gegen Fremdeinwirkung von außen, ein eigenes Belüftungssystem sichert die Sauerstoffversorgung. So sind die Insassen beispielsweise vor Angriffen durch Gase geschützt. Außerdem sind die Geldtransporter mit einem Funkmeldesystem (FMS) ausgestattet.

Unterweisung

Unabhängig davon, welches Fahrzeug im Dienst verwendet wird, ist eine Unterweisung nach Paragraf 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erforderlich. Die Unterweisung beinhaltet eine ausreichende und angemessene Aufklärung über Unfallgefahren, die mit dem Gefährt verbunden sind  und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz. Häufig sind Stressend Zeitdruck für den Unfall ursächlich. In der Unterweisung sollte darauf hingewiesen werden, dass auch beim Alarmeinsatz die Straßenverkehrsordnung gilt und kein Hoheitsrechte. Ebenso an die Anschnallpflicht erinnern und die ordnungsgemäße Dokumentation, falls es zu einem Unfall kommen sollte.