Eine dichtschließende Tür soll im Brandfall den Einzug toxischer Gase verringern. Der Name „dichtschließend“ in dem Sinne ist irreführend, denn ein vollwertiger Rauchschutz ist nicht gegeben. Bei 50 Pa Druckdifferenz entstehen Leckraten von 200 bis 400 m³/h. Im Gegensatz zu Rauchschutztüren gibt es keine Normen oder eine Definition für eine dichtschließende Tür. An verschiedenen Stellen schreiben bauaufsichtliche Bestimmungen die Verwendung dichtschließender Türen vor. Diese Tür verringert den Raucheinzug, indem sie mit einer dreiseitig umlaufenden Dichtung versehen ist. Eine dichtschließende Tür hat in der Regel ein gefälztes oder stumpf eingeschlagenes Türblatt. Im Gegensatz zur rauchschützenden Tür ist der Bodenspalt nicht abgedichtet.