Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift, welche die Sicherheit an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sicherstellen soll. Unfallverhütungsvorschriften dienen allgemein der sicheren und unfallfreien Gestaltung von Arbeitsstätten. 

In DGUV Vorschrift 3 wird unterschieden zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Anlagen. Ortsfeste Anlagen sind nach DIN VDE 0105, DIN VDE 0113 und DIN 0190 solche Anlagen, die stationär beziehungsweise fest an einem Ort installiert sind. Dazu zählen etwa Sprinkleranlagen. Ortsveränderliche Anlagen sind solche Anlagen, die mobil oder mobil gemacht werden können. Dazu gehören zum Beispiel elektronische Messgeräte.