Aufgaben

Im Rahmen der Beweiserhebung dokumentiert der Detektiv Informationen, die er durch Recherche und Observation bekommt. Detektive sind normale Gewerbetreibende und werden daher auch als Privatermittler bezeichnet. Ziel ist es, gerichtlich verwendbares Beweismaterial zu sammeln. Der Beruf kann selbständig oder als Angestellter in sogenannten Detekteien ausgeübt werden. Detektive haben keine hoheitlichen Befugnisse oder einen sonderrechtlichen Status. Für das Tätigwerden als Ermittler ist eine Prüfung nach § 34a GewO nicht verlangt, da der Beruf nicht zum Bewachungsgewerbe zählt.

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Beauftragung

Detektive werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse daran hat, staatliche Institutionen mit einzubeziehen. So gesehen sind die Privatermittler eine Alternative zu Staatsanwaltschaft und Polizei. Häufig werden Detektive jedoch mit Fällen beauftragt, in die sich die Polizei nicht einmischen darf, zum Beispiel Schwarzarbeit trotz attestierter Arbeitsunfähigkeit. Die Ermittler gehen einen Dienstvertrag mit dem Auftraggeber ein. Der Erfolg dabei kann nicht garantiert werden.

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Stellung vor Gericht

Detektive verfügen über keine Sonderbefugnisse. Sie sind rechtlich mit Normalbürgern gleichgestellt. Zum Ausgang des gerichtlichen Verfahrens kann der Privatermittler nur durch Aussagen als Zeuge beitragen. Die Beweiskraft bemisst sich nach dessen Glaubwürdigkeit. Der Polizist genießt als Staatsbediensteter grundsätzlich eine deutlich höhere Glaubwürdigkeit als Jedermann, da er keine Interessen einer Partei vertritt. Was der Privatermittler jedoch wahrnimmt und dokumentiert, ist in der Regel deutlich präziser als die von zufällig involvierten Personen getroffenen Aussagen. Denn der Detektiv ist von Beruf Beobachter und sieht die Tatvorgänge mit Absicht. Mit Ausnahme von Kapitalmarktverbrechen, darf das Gericht den Detektiv zu keiner Aussage zwingen, die seine Mandanten belasten.