Eine einheitliche Definition für Computerkriminalität existiert bislang nicht. Die Polizei unterscheidet zwischen Computerkriminalität im engeren und im weiteren Sinne. Demnach ist Computerkriminalität im engeren Sinne das Begehen von Straftaten mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnik. Im weiteren Sinne sind Handlungen gefasst, die zwar keine Straftat darstellen, aber rechtswidrig sind. Der Unterschied zwischen Straftat und Rechtswidrigkeit besteht in der Schuld. Handelt der Täter ohne Unrechtsbewusstsein oder im Irrtum, ist sein Verhalten zwar rechtswidrig, aber stellt keine Straftat dar.

In Zeiten zunehmender Digitalisierung haben Computerkriminelle Eingang in ein breites Spektrum verschiedener Kriminalitätsformen gefunden. Dazu zählen politischer Extremismus, Wirtschaftskriminalität, organisierte Kriminalität und das Drogen-Milieu. Ein „Klassiker“ von Wirtschaftskriminalität ist das Ausspähen von Bankautomaten. Der Täter nutzt personenbezogene Kennwörter und Konten, um sich auf Kosten anderer zu bereichern. Statistisch betrachtet nimmt Computerkriminalität kontinuierlich zu, wobei Delikte an Geldautomaten die stärkste Wachstumsrate verzeichnen. Beliebt sind die sogenannten Skimming- und Cash-Tapping-Methoden. Skimming ist eine Form der Spionage, bei der die Kriminellen das Tastatur-Eingabefeld so präparieren, dass die PIN-Eingabe durch eine zweite Tastatur aufgezeichnet wird. Dieses zweite Eingabefeld liegt über dem originalen EPP und ist für den Kunden im Regelfall nicht sichtbar.

Beim Cash-Tapping wird der Geldausgabeschlitz so manipuliert, dass das abgebuchte Geld nicht aus dem Automaten gelangen kann und am Ausgabeschacht hängen bleibt. Eine doppelte Wand verhindert die Herausgabe der Scheine, so dass der Betrag in dem Schlitz „kleben bleibt“. Die Kriminellen warten solange, bis der verwirrte Kunde den Automaten verlässt und entnehmen dann den Schlitz samt Bargeld. Neben dem Betrug an Geldautomaten haben urheberrechtswidrig hergestellte Kopien von Daten aller Art (Video- und Bildsequenzen, Musikstücke, Geheimdokumente etc.) einen beträchtlichen Anteil an durch Computerkriminalität entstehenden Schäden.