Als C-Gefahrenstoff bezeichnet man chemisch Stoffe, die für Mensch und Umwelt erhebliche Gefährdungen hervorrufen können. Die Gewinnung, Verarbeitung oder Nutzung dieser Stoffe ist daher reguliert. Im Falle eines Unfalles gelten für Interventionskräfte besondere Vorschriften, vgl. zum Beispiel Feuerwehr-Dienstvorschrift 500  „Einheiten  im  ABC-Einsatz“ (FwDV 500). 

Neben C-Gefahrenstoffen existieren auch die Gruppen atomarer und biologisch wirkender Gefahrenstoffe. Man fasst dies unter dem Kürzel „ABC-Stoffe“ zusammen. Chemische Stoffe rufen beispielsweise Gefährdungen hervor, indem sie über ätzende , explosive oder giftige Eigenschaften verfügen oder leicht entzündbar sind.