Grundsätze

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern in Deutschland. Die Mindestanforderungen für Erholungsurlaub sind in 16 Paragraphen (siehe unten) formuliert. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf bezahlten Urlaub im Jahr. Sämtliche Betriebe sind zur Umsetzung verpflichtet, denn das Gesetz gilt als unabdingbar. Es kann zu Problemen kommen, wenn zwei Arbeitnehmer einen Urlaubswunsch zur selben Zeit geltend machen. Der Arbeitgeber muss dann nach sozialen Gesichtspunkten entscheiden, welchen Angestellten er vorzieht.

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Anspruch auf Urlaub

Nach §3 BurlG haben Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen jährlich einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Bei einem neu begründeten Arbeitsverhältnis tritt dieser Anspruch allerdings erst nach sechs Monaten in Kraft und danach ab dem ersten Tag eines Kalenderjahres. Besonders schutzwürdige Personen haben einen erweiterten Anspruch auf Urlaubstage. Dazu zählen Jugendliche und Schwerstbehinderte.

Für Beschäftigte, die noch nicht

  • 16 Jahre alt sind, gelten mindestens 30 Werktage
  • 17 Jahre alt sind, gelten mindestens 27 Werktage
  • 18 Jahre alt sind, gelten 25 Werktage

Gliederung BUrlG

§ 1 Urlaubsanspruch

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Dauer des Urlaubs

§ 4 Wartezeit

§ 5 Teilurlaub

§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit + Abgeltung des Urlaubs

§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

§ 9 Erkrankung während des Urlaubs

§ 10 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation

§ 11 Urlaubsentgelt

§ 12 Urlaub im Bereich der Heimarbeit

§ 13 Unabdingbarkeit

§ 14 (weggefallen)

§ 15 Änderungsbestimmungen

§ 15a Übergangsvorschrift

§ 16 Inkrafttreten