Spezielle Vorschriften in der Wachbranche
In der gewerblichen Sicherheitsbranche haben Brillenträger besondere Bestimmungen nach DGUV Vorschrift 23 zu berücksichtigen. Demnach haben Personen, die zur Korrektur ihres Sehvermögens eine Brille tragen müssen, während des Wachdienstes entweder die Brille gegen Verlieren zu sichern oder eine Ersatzbrille mitzunehmen. Die Brille kann beispielsweise durch ein Brillenband vor Verlust geschützt werden, § 11 DGUV Vorschrift 23.
Allgemeine Bedeutung von Unfallverhütungsvorschriften
DGUV-Vorschriften werden auch als Unfallverhütungsvorschriften bezeichnet, weil sie der Sicherheit von Arbeitsstätten dienen. Anhand der branchenspezifischen Vorschriften sollen Arbeitsunfälle, Gesundheitsgefahren und berufsbedingte Krankheiten vermieden werden.
Für die Sicherheitsbranche gibt es eine eigene Unfallverhütungsvorschrift, welche sich aus 29 Paragraphen zusammensetzt: DGUV Vorschrift 23. Ferner ist DGUV Vorschritt 1 von Bedeutung, welche allgemeine Grundsätze der Prävention enthält.