Zielsetzung

Unter dem Begriff Brandschutz versteht man die Gesamtheit an Maßnahmen, durch die Brände vermieden, bekämpft und die Folgen eines Schadensfeuers minimiert werden sollen.

Die Ausgestaltung des Brandschutzes ist an enge Vorgaben, Richtlinien und Gesetze geknüpft. Zum Beispiel ist der Brandschutz Teil der Bauordnung und Feuerwehrgesetze der Länder. Das Hauptziel des Brandschutzes ist es, Personen-, Sach- und Umweltschäden zu verhindern. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen werden im Vorfeld getroffen. Durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen sollen das Brandrisiko und die Auswirkungen eines Schadensfeuers reduziert werden. Darüber hinaus werden im organisatorischen Brandschutz vorbeugende Maßnahmen getroffen. Die durch den vorbeugenden Brandschutz gegebenen Maßnahmen sind Grundlage für die Brandbekämpfung.

Vorbeugender Brandschutz

Der vorbeugende Brandschutz nimmt Einfluss auf folgende Aspekte:

  •  Bauweise
  • Bauliche Beschaffenheit
  • Auswahl der Baustoffe
  • Erreichbarkeit und Zugänglichkeit von Gebäuden, Räumlichkeiten und Flächen
  • Größe, Aufbau und Unterteilung der Gebäude
  • Betriebliche Abläufe und Nutzung von Maschinen
  • Risikoanalyse: Abschätzung von Brandrisiken
  • Brandbekämpfungsmaßnahmen (Umfang und Dauer)
  • Bereitstellung von Löschmitteln
  • Vorhandensein einer Brandmeldeanlage
  • Umfang betrieblicher Brandmaßnahmen: Brandschutzordnungen, Gefahrenabwehrpläne, Schulungen, Unterweisungen, Werkfeuerwehr

Baulicher Brandschutz

Im baulichen Brandschutz werden Änderungen oder die Errichtung von baulichen Anlagen getätigt, durch die der allgemeine Brandschutz erhöht wird. Zu den baulichen Brandschutzmaßnahmen gehören:

  • Die Erreichbarkeit von Löschmitteln an Gebäuden
  • Die Berücksichtigung von Aufstellflächen und Einfahrten für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr
  • Errichtung von Brandwänden und Einteilung in Brandabschnitte
  • Räumliche Trennung von besonders brandgefährdeten Bereichen

Für die oben genannten Maßnahmen ist die Beschaffenheit verwendeter Baustoffe von entscheidender Bedeutung. Außerdem muss die Widerstandsleistung der einzelnen Bauteile und die Einplanung von Flucht- und Rettungswegen berücksichtigt werden.

Organisatorischer Brandschutz

Ein wirkungsvoller Brandschutz wird neben den präventiven und baulichen Maßnahmen von organisatorischen Maßnahmen ergänzt. Dazu zählen die regelmäßige Instandhaltung und die Wartung baulicher und technischer Einrichtungen. Teil des organisatorischen Brandschutzes ist die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen mithilfe von Hinweisschildern. Entsprechende Aushänge von Brandordnungen und Notfallplänen sorgen dafür, dass die erarbeiteten Brandschutzkonzepte im Notfall umgesetzt und verstanden werden.

Gesetzliche Vorgaben

Art und Umfang des Brandschutzes richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Ein bundesweit verbindlich geltendes Gesetz über technische und organisatorische Mindestanforderungen existiert bislang nicht. Rechtliche Vorgaben resultieren aus Vorschriften der Bundesländer oder gehen aus europäischen Standardisierungsnormen hervor. Die wichtigsten Quellen hierzu lauten:

  • Landesbauordnung (LBO)
  • technische Anschlussbedingungen der Feuerwehren (TAB)
  • Richtlinien des Verbandes der Schadensversicherer,
  • VdS 2095 Richtlinie für automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau
  • DIN/VDE 0833 Teil 1 und 2, Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall
  • DIN/VDE 0800, Fernmeldetechnik, Errichtung und Betrieb der Anlagen
  • DIN EN 54, Bestandteile automatischer Brandmeldeanlagen
  • DIN 14675, Brandmeldeanlage, Aufbau
  • Verkaufsstättenverordnung (VkVO)
  • Garagenverordnung (GarVO)
  • Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
  • Hochhausverordnung (HochhVO)
  • Krankenhaus-Bauverordnung (KhBauVO)