Nach den Vorgaben von EN 54-4 muss eine Brandmelderzentrale über eine eigene Notstromversorgung verfügen. Dies kann durch Akkumulatoren gewährleistet werden. Brandmelderzentralen arbeiten mit einer Betriebsspannung von 12 bis 24 Volt. Der Feuerwehr muss ein gezielter Zugang zur BMZ ermöglicht werden. Eine Anbringung entsprechender Hinweisschilder oder von Richtungspfeilen ist daher vorgeschrieben. Außerdem muss ein sogenanntes Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) angebracht werden. Weitere Vorschriften zum Aufbau und zur Installation einer BMZ sind durch die Industrienorm DIN 14675 geregelt.