Ein Stoff wird nach der GHS-Kennzeichnung als brandfördernd eingestuft, wenn er einen Brandprozess unterstützt, selbst aber nicht brennt. Hinter der GHS-Kennzeichnung verbirgt sich ein von den Vereinigten Nationen konzipiertes, weltweit gültiges Einstufungssystem. In Deutschland werden sie als Gefahrgut der Klasse 5.1 entzündend (d.h. oxidierend) wirkende Stoffe zugerechnet.

Zu den brandfördernden Stoffen gehören neben Sauerstoff weitere Elemente, die Sauerstoff enthalten beziehungsweise die Abgabe von Sauerstoff ermöglichen, zum Beispiel Fluor. Damit begünstigen sie den Verbrennungsprozess, da sie das Schadensfeuer mit ausreichend Sauerstoff versorgen. Dies kann dazu führen, dass Löschtechniken durch Ersticken ins Leere laufen. Anhand von Löschsand oder einer Löschdecke wird beispielsweise der Zugang zum Luftsauerstoff entzogen. Durch Kontakt mit einem brandfördernden Stoff bleibt die Sauerstoffversorgung jedoch erhalten. Alternative Löschverfahren beruhen auf der Herabsetzung der Temperatur oder Entzug des Brennstoffes.