Funktion

Unter Brand-Früherkennung versteht man das Einrichten von technischen Vorrichtungen wie Brandmeldern oder Video-Überwachungssystemen, die einen Brand in seiner Entstehungsphase umgehend erfassen sollen, um notwendige Brandbekämpfungsmaßnahmen umgehend einleiten zu können und damit Brandschäden zu minimieren. Da die Handlungsmöglichkeiten durch wirtschaftliche Ressourcen des Betriebs begrenzt werden, müssen Brandschutzkonzepte stets einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise unterzogen werden. Es gilt, technisch bessere und einfachere Lösungen zu finden. Erwiesenermaßen zählt die Brand-Früherkennung zu den wirkungsvollsten Brandbekämpfungsmaßnahmen.

 

Bestandteile

Wesentliche Bestandteile der klassischen Früherkennung sind Brandmelder und Gaswarnmeldesysteme. Während Brandmelder auf rasche Temperaturen oder das Überschreiten eines Maximalwertes reagieren, messen Gasmelder verbrennungstypische Gase wie Kohlenstoffdioxid oder Kohlenstoffmonoxid. Eine weitere Brandkenngröße ist der prozentuale Anteil des vorhandenen Sauerstoffgehaltes in einem Raum.

Neben Meldesystemen leistet der Einsatz moderner Überwachungstechnik einen Beitrag zur Früherkennung. Spezielle Algorithmen ermöglichen Videokameras, einen Brand selbständig erkennen zu können. Die Überwachungssysteme sind in der Lage, Rauch oder Feuer zu detektieren. Im Vorhinein muss eine Auslöseschwelle angegeben werden, die entscheidet, ab welchem Pegel ein Alarmsignal weitergegeben wird. Das Früherkennungssystem muss präzise arbeiten, um die Rate an Fehlalarmen möglichst gering zu halten. Sich bewegende Personen oder helle Scheinwerfer von Autos dürfen kein Signal auslösen.

Gesetzliche Vorgaben

Art und Umfang des Brandschutzes richten sich nach den Umständen des Einzelfalls. Ein bundesweit verbindlich geltendes Gesetz über technische und organisatorische Mindestanforderungen existiert bislang nicht. Rechtliche Vorgaben resultieren aus Vorschriften der Bundesländer oder gehen aus europäischen Standardisierungsnormen hervor. Die wichtigsten Quellen hierzu lauten:

  • Landesbauordnung (LBO)
  • technische Anschlussbedingungen der Feuerwehren (TAB)
  • Richtlinien des Verbandes der Schadensversicherer,
  • VdS 2095 Richtlinie für automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau
  • DIN/VDE 0833 Teil 1 und 2, Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall
  • DIN/VDE 0800, Fernmeldetechnik, Errichtung und Betrieb der Anlagen
  • DIN EN 54, Bestandteile automatischer Brandmeldeanlagen
  • DIN 14675, Brandmeldeanlage, Aufbau
  • Verkaufsstättenverordnung (VkVO)
  • Garagenverordnung (GarVO)
  • Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)
  • Hochhausverordnung (HochhVO)
  • Krankenhaus-Bauverordnung (KhBauVO)