Funktion

Das Blockschloss ist Bestandteil von Einbruchmeldeanlagen (EMA) und hat eine Blockadefunktion hinsichtlich des Scharf- und Unscharfschaltens von Alarmanlagen. Ein Magnetschalter im Innern blockiert das Blockschloss so lange, bis alle Sensoren über eine elektrische Schaltvorrichtung ein Signal zur Freigabe des Scharfschaltens geben. Der Zugang wird erst freigegeben, wenn alle Türen und Fenster geschlossen wurden, die mit der Anlage verbunden sind. Erst dann kann abgeschlossen und somit scharfgeschaltet werden.

Die Verschlussüberwachung von Einbruchmeldeanlagen ist zwingende Vorgabe von Versicherungsseite aus – gleichgültig, ob die Anlage im privaten Wohnbereich oder in Gewerbeanlagen genutzt wird. Das Blockschloss erfüllt Kontroll- und Überwachungsfunktionen. Sofern die Installation der Schließvorrichtung vorgegeben ist, werden gleichzeitig auch Sicherheitsanforderungen an Türen und Fenster gestellt. Diese müssen in der Regel einen Widerstandswert nach RC 2 aufweisen. Das heißt, Rahmen und Türblatt sind entsprechend der Norm DIN EN 1627 zertifiziert.

 

Konstruktion

Das Blockschloss kann nur von außen bedient werden und ist mit einem Halbzylinder versehen. Dadurch werden Sabotagemöglichkeiten innerhalb des überwachten Bereichs durch berechtige Personen ausgeschlossen. Die Außendeckel des Blockschlosses sind gegen Aufbohren oder andere Manipulationsversuche geschützt. Beim Anbohren eines sicheren Blockschlosses wird sofort Alarm gegeben, zum Beispiel aufgrund feiner Drähte im Innern, die durch den Bohrvorgang durchbrochen werden.