Bildungseinrichtungen allgemein

Eine Bildungsinstitution hat einen Bildungsauftrag und führt entweder ausschließlich oder indirekt diesen Auftrag aus. Dabei wird zwischen öffentlichen Institutionen und freien Trägerschaften unterschieden. Zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen zählen unter anderem Kindergärten, Schulen, Berufsschulen oder Hochschulen. Nichtöffentliche Trägerschaften sind beispielsweise Akademien von Parteien, Kirchenverbände oder private Museen. Einen indirekten Bildungsauftrag gewährleisten Bibliotheken und Dokumentationszentren.

Bildungseinrichtungen in der Sicherheit

Öffentliche als auch nichtöffentliche Bildungseinrichtungen bieten die Möglichkeit, Qualifikationen aus dem Bereich der Sicherheit zu erwerben. Eine berufliche Ausbildung über zwei bis drei Jahre ist nur an öffentlichen Institutionen praktizierbar. In der dualen IHK-Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit kooperiert ein Ausbildungsbetrieb mit der Berufsschule. Theoretische Inhalte werden dort in zehnstündigem Unterricht vermittelt und im Ausbildungsbetrieb in der Praxis vertieft.

An deutschen Hochschulen gibt es ein wachsendes Angebot an Bachelor- und Master-Studiengängen, die auf einen späteren Beruf in der Sicherheit vorbereiten. Darin geht es vorwiegend um Krisenmanagement sowie das Erstellen von Risiko- und Sicherheitskonzepten. Eine kurze Zusammenfassung der einzelnen fachvertiefenden Möglichkeiten findet sich unter den Einträgen Bachelor of Arts Sicherheitsmanagement und Bachelor-Studiengänge. Private Bildungseinrichtungen bieten Weiterbildungskurse an. Die fachlichen Kenntnisse können durch Akademien oder Kurse individuell verbessert werden. Die entstehenden Kosten werden üblicherweise vom Arbeitgeber ganz oder teilweise erstattet.