Das Kürzel BGH steht für Bundesgerichtshof, den höchsten Spruchkörper in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Zu den „ordentlichen Gerichten“ zählen vor allem die Gerichte, welche für Zivil- und Strafsachen zuständig sind. 

Unter Zivilrecht versteht man Streitigkeiten, die meist vermögensrechtlicher Art sind. Kennzeichnend ist, dass die Beteiligten als Privatrechtssubjekte auftreten und damit in einem gleichstufigen Verhältnis stehen. Anders ist es im Strafrecht. Dort besteht eine Art Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger. Im Strafprozess geht es um die Feststellung der Schuld beziehungsweise um die Voraussetzungen, anhand dessen eine Person bestraft werden darf. 

Der BGH ist gemäß § 139 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) hauptsächlich für Revisionen zuständig. Das heißt, die Richter überprüfen bereits ergangene Urteile. Zum Beispiel die Verurteilung eines Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe durch ein Landgericht. 

Kennzeichnend für die Revision ist, dass keine neuen Beweise gesammelt werden. Es geht auf dieser Verfahrensebene nicht mehr darum, weitere Kenntnisse über Tatsachen zu erlangen, sondern die Urteile des vorherigen Gerichtes auf sogenannte „Rechtsfehler“ zu überprüfen.