Allgemeines

In einem Bewerbungsgespräch kommt es erstmals zum persönlichen Dialog zwischen einer Arbeit suchenden Person und dem Personalverantwortlichen. Wer in der Wachbranche nach einer Anstellung sucht, hat im Bewerbungsgespräch die Chance, den Wachunternehmer persönlich von seinen Qualitäten zu überzeugen. Ferner können wichtige Fragen diskutiert und verhandelt werden. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitszeiten, Entlohnung und das Aufgabenspektrum.

Stellenausschreibung finden

Dem Gespräch geht stets eine Bewerbung auf die begehrte Stelle voraus. Größere Unternehmen verfügen über eine eigene Website mit Kontaktmöglichkeit. Ebenso werden Internetportale wie eBay-Kleinanzeigen genutzt. Daneben gibt es auch spezielle Internetadressen, die sich an Interessierte in der Wachbranche richten. Zum Beispiel das Angebot von Marktplatz-Sicherheit unter:  https://marktplatz-sicherheit.de/jobangebote/jobs/

Anschreiben formulieren

Die Bewerbung erfolgt darauf in der Regel durch ein Bewerbungsschreiben. Ein Bewerbungsschreiben besteht aus einem Anschreiben, in welchem der Bewerber dem Unternehmen mitteilt, dass er an einer Stelle in der Wachbranche interessiert ist. Der Bewerber hat hier Gelegenheit, seine Stärken hervorzuheben und Motivation zu bezeugen. Dem Anschreiben sollte ein tabellarischer Lebenslauf beigefügt werden. In dem Lebenslauf dürfen Angaben über den beruflichen und schulischen Werdegang nicht fehlen. Darin können alle wichtigen Eckdaten zur Schullaufbahn und etwaigen Ausbildungen und Fortbildungen oder Weiterbildungen genannt werden. 

Darüber hinaus verlangen zahlreiche Unternehmen den Nachweis eines Unterrichtungsverfahrens oder einer erfolgreich absolvierten Sachkundeprüfung. Diese Weiterbildungen sind nach § 34a GewO rechtliche Voraussetzung, um eine gewerbliche Wachtätigkeit wahrnehmen zu dürfen. Im Regelfall reicht eine Unterrichtung aus. In Ausnahmefällen wird eine thematisch umfangreichere Sachkundeprüfung verlangt. Auf jeden Fall ist es von Vorteil, eine solche Prüfung absolviert zu haben. Auch, wenn womöglich eine Unterrichtung ausreicht. 

Ebenso begehren Wachunternehmen Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis. Dazu sind sie nach §§ 11, 34a GewO sogar verpflichtet. Denn ein „sauberes Führungszeugnis“, das heißt keine gewerberechtlich relevanten Strafeinträge werden vorausgesetzt. Denn nur zuverlässige Personen dürfen in der Sicherheitsbranche arbeiten. Mit der regulierenden Vorschrift des § 34a GewO soll sichergestellt werden, dass nur kompetente Personen die Verantwortung für die Bewachung fremden Lebens oder Eigentums übertragen bekommen. 

Rechtliche Voraussetzungen im Wachgewerbe

Nach § 34a GewO dürfen zur zuverlässige und geeignete Personen von einem Wachunternehmer beschäftigt werden. 

Zuverlässigkeit umfasst: 

Eine persönliche Eignung erfordert: 

Auftreten im Vorstellungsgespräch

Wer diese Hürden gemeistert hat, hat gute Chancen, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. In dem Gespräch haben beide Seiten erstmals die Möglichkeit, sich persönlich kennenzulernen. Der Bewerber sollte sich vorher überlegen, weshalb er in der Sicherheitsbranche arbeiten möchte und wieso er sich genau für das bestimmte Unternehmen entschieden hat. Umgekehrt kann sich auch der Bewerber Gedanken machen und dem Personalverantwortlichen Fragen stellen. 

Neben den inhaltlichen und rechtlichen Voraussetzung achten Wachunternehmer auch auf „Soft Skills“. Darunter versteht man das individuelle Verhalten und die Interaktion mit anderen Menschen. Der Sicherheitsbewerber sollte Kompetenz, Ruhe und Engagement für die Sache zeigen. Ein freundliches Auftreten und gepflegtes Erscheinungsbild gehört zu den Grundvoraussetzungen. Denn als Sicherheitskraft sind die Angestellten auch äußere Repräsentation für das Schutzobjekt und das Wachunternehmen selbst. Wer dem potentiellen Arbeitgeber zu beginn die Hand gibt, sollte dabei in die Augen schauen und eine gerade Sitzhaltung einnehmen. 

Am Ende des Bewerbungsgespräches entscheidet sich, ob die Parteien zueinander passen und einen Vertrag schließen wollen.