Grundlegendes

Die Beweissicherung dient dazu, strafrechtlich verwertbare Informationen zu gewinnen, die in einem Ermittlungsprozess zur Verurteilung eines Angeklagten ausreichen und den Täter überführen.

Die Sicherung von Beweisen ist Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Eine schlüssige Beweiskette ist Grundlage eines ordentlichen Gerichtsverfahrens. Ein Geständnis ist nicht hinreichend, da es jederzeit widerrufen werden kann. Die Beweissicherung wird dokumentiert und von Einheiten der Polizei wie Beweis- und Dokumentationstrupps (BeDo) oder Beweissicherungstrupps (BeSi) ausgeführt. Die Belege einer Tat müssen objektiv gesammelt werden. Dies bedeutet, dass sowohl belastende als auch entlastende Fakten mit aufgenommen werden.

Sicherung von Personenbeweisen

Durch Festnahmen und Vernehmungen sollen Aussagen von Personen dabei helfen, einen Tatvorgang zu entschlüsseln und Beweise zu liefern. Außerdem gehören das Durchführen von Zeugenvernehmungen und das Festhalten von Personalien zur Sicherung von Personenbeweisen.

Sicherung von Sachbeweisen

In der Spurenkunde werden Spuren begutachtet und möglichen Personen zugeordnet. Die gefundenen Beweismittel und die Nutzbarmachung von Spuren werden in fünf verschiedene Kategorien eingeteilt: Formspuren, Materialspuren, Situationsspuren, daktyloskopische Spuren und Gegenstandsspuren/Relikte.

  1. Formspur: alle plastischen oder dreidimensionalen Abbildungen vom Spurenverursacher oder seiner Merkmale, zum Beispiel Fußabdruck
  2. Materialspur: festige, flüssige oder gasförmige Substanzen, die sich auf den Täter zurückführen lassen, z.B. Späne, Anriebe oder Abriebe
  3. Situationsspur: helfen bei der Rekonstruktion des Tathergangs, z.B. Blutspur
  4. Daktyloskopische Spur: papillarförmige Abdrücke und Eindrücke von Händen oder Füßen, z.B. Fingerabdruck
  5. Gegenstandsspur: Gegenstände, die für den Tatvorgang von erheblicher Bedeutung sind und bei Zuordnung einer Person häufig den Ausgang eines Strafverfahrens bestimmen, z.B. Tatwaffe