Aufgaben

Im Rahmen der Beweiserhebung dokumentiert der Detektiv Informationen, die er durch Recherche und Observation gewinnt. Detektive sind normale Gewerbetreibende und werden daher auch als Privatermittler bezeichnet.

Das Ziel ist es, durch Überwachung und Ermittlungen Beweise für eine Tat zu finden, die gerichtlich verwertbar sind. In einem Gerichtsverfahren tritt der Detektiv als Zeuge auf und sagt dort aus seiner persönlichen Sicht über einen Fall aus. Vor Gericht muss der Detektiv in der Lage sein, die gesammelten Informationen strukturiert und fundiert wiedergeben zu können. Die Ergebnisse finden nur Verwendung, wenn sie glaubhaft vorgetragen werden.

Privatermittler werden beauftragt, wenn der Auftraggeber kein Interesse daran hat, staatliche Institutionen miteinzubeziehen. So gesehen sind die Privatermittler eine Alternative zu Staatsanwaltschaft und Polizei. Häufig werden Detektive jedoch mit Fällen beauftragt, in die sich die Polizei nicht einmischen darf, zum Beispiel Schwarzarbeit trotz attestierter Arbeitsunfähigkeit. Während der Privatermittlungen werden meist persönliche Rechte der Zielperson berührt. Das Observieren von Personen ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Interessen des Auftraggebers überwiegen.

Stellung vor Gericht

Detektive verfügen über keine Sonderbefugnisse. Sie sind rechtlich mit Normalbürgern gleichgestellt. Zum Ausgang des gerichtlichen Verfahrens kann der Privatermittler nur durch Aussagen als Zeuge beitragen. Die Beweiskraft bemisst sich nach dessen Glaubwürdigkeit. Der Polizist genießt als Staatsbediensteter grundsätzlich eine deutlich höhere Glaubwürdigkeit als Jedermann, da er keine Interessen einer Partei vertritt. Was der Privatermittler jedoch wahrnimmt und dokumentiert, ist in der Regel deutlich präziser als die von zufällig involvierten Personen getroffenen Aussagen. Denn der Detektiv ist von Beruf Beobachter und sieht die Tatvorgänge mit Absicht. Mit Ausnahme von Kapitalmarktverbrechen darf das Gericht den Detektiv zu keiner Aussage zwingen, die seine Mandanten belasten.