Kurzerklärung
Paragraph 11b wurde am 1. Januar 2019 mit Beschluss des Bundestages vom 29. November 2018 in die Gewerbeordnung (GewO) eingeführt und ermächtigt das Wirtschaftsministerium, Daten von gewerblichen Wachpersonen elektronisch in einem Bewacherregister zu erfassen.
Bewacherregister
Das Bewacherregister wird bundesweit eingeführt, um mehr Transparenz in der Sicherheitsbranche zu schaffen. Anhand des Registers soll ein einheitlicher Prüfungsmaßstab geschaffen werden, um die Voraussetzungen des § 34a GewO zentraler überprüfen zur können.
Der § 34a GewO regelt die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Bewachung fremden Lebens und Eigentums. Wer auf unbestimmte Dauer Dienstleistungen für die Sicherheit fremder Rechtsgüter mit Gewinnerzielungsabsicht anbietet, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Durch § 34a GewO soll sichergestellt werden, dass die Verantwortung für fremdes Leben und Eigentum nur an qualifizierte Personen Überträgen wird.
Demnach muss eine Sicherheitskraft persönlich zuverlässig sein und einen Unterrichtungsnachweis erbringen beziehungsweise eine Sachkundeprüfung erfolgreich bestanden haben.
Im Bewacherregister werden die dazu benötigten Informationen digital erfasst. Der Sicherheitsunternehmer muss seine eigenen Daten sowie die Informationen seiner Mitarbeiter an die Registerbehörde online übermitteln. Anhand dessen kann die Behörde die rechtlichen Voraussetzungen mit den angegebenen Daten abgleichen.
Umfang der anzugebenden Daten
Gewerbetreibende in der Wachbranche müssen folgende Daten an die Registerbehörde übermitteln:
Person, die mit der Leitung des Betriebs oder der Zweigniederlassung beauftragt ist
- Familienname, Geburtsname, Vorname
- Geschlecht
- Geburtsdatum, -ort, -staat
- Staatsangehörigkeit
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Meldeanschrift
- Wohnorte in den letzten fünf Jahren
- Art des Ausweisdokuments mit ausstellender Behörde, Ausweisnummer, Ablaufdatum, etc.
- Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit des Gewerbebetriebs
- Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen von Gewerbetreibenden
Daten zur Identifizierung und Erreichbarkeit der Wachperson
- Familienname, Geburtsname, Vorname
- Geschlecht
- Geburtsdatum, -ort, -staat
- Staatsangehörigkeit
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Meldeanschrift
- Wohnorte in den letzten fünf Jahren
- Art des Ausweisdokuments mit ausstellender Behörde, Ausweisnummer, Ablaufdatum, etc.
- Daten zu Sachkunde- und Unterrichtungsnachweisen der Wachmitarbeiter
Rechtspolitischer Hintergrund
Das Bedürfnis nach einem bundesweit einheitlichen Register zur Transparenz und Kontrolle ist auf die rapide steigenden Zahl an Sicherheitsdiensten und dem damit einhergehenden Bedeutungsgewinn privater Wachdienstleistungen zurückzuführen.
Seit den 1980er-Jahren erfreut sich die Branche nahezu stetig steigenden Wachstums. So sind heute ca. 270.000 Personen berufstätig. Der Umsatz gewerblicher Wachdienstleistungen stieg auf ca. 8 Mrd. EUR jährlich.
Das Wachstum ist mit einer Verlagerung staatlicher Sicherheitsträger auf private Unternehmen einerseits und einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung andererseits zu erklären. Die staatliche Sicherheitsarchitektur wird größtenteils verkörpert durch Polizistinnen und Polizisten sowie den Ordnungsämtern. Die Ausbildung und Beschäftigung von Beamten ist jedoch zeit- und kostenintensiv. Um der Personalknappheit entgegenzuwirken, sollen delegierbare Aufgaben an private Träger übertragen werden.
Private Unternehmen können zum Beispiel Personen- und Frachtkontrollen in der Luftfahrt meist kostengünstiger und effizienter vornehmen. Ähnliche Entwicklungen treten beispielsweise in der Bestreifung öffentlicher Parkanlagen oder der Verwaltung von öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr wie Bahnhöfen auf.
Parallel zu diesem wirtschaftlichen Bedeutungszuwachs der privaten Wachbranche startete der Bund eine Art Regulierungsoffensive. Schrittweise wurden rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. So wurde in den 1990er-Jahren die Sachkundeprüfung eingeführt oder Ausbildungsberufe zur Jahrtausendwende reformiert. Durch diese Regulierung behält sich der Staat die Kontrolle vor, während er schrittweise Macht in die Hände privater Unternehmen gibt.
Die Einführung des Bewachungsregisters knüpft an diese Entwicklungslinie weiter an. Damit die Vergabe an Aufträgen für private Sicherheitsdienstleister nicht selbst zum Problem für die Sicherheit wird, soll der Vollzug des § 34a GewO erleichtert werden.