Wortlaut § 263 StGB

Unter Betrug versteht man das absichtliche Täuschen oder Vorenthalten von Information gegenüber einer Person, um daraus materielle Vorteile zu erhalten oder einen Gewinn zu erzielen. Betrug stellt eine Straftat gemäß § 263 StGB dar und begeht derjenige:

„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“

Tathandlung

Der objektive Tatbestand ist erfüllt, wenn eine Täuschung von Tatsachen vorliegt. Als Tatsache versteht man Zustände und Gegebenheiten, die als beweisbar gelten. Die Aussage eines Händlers, er würde einen unfallfreien Pkw verkaufen, ist ein Zustand, der sich überprüfen lässt. Wenn er treuwidrig einen Unfall verschweigt oder auf Nachfrage gar verneint, liegt eine Täuschung über Tatsachen vor. Ein wesentliches Merkmal des Betrugs ist, dass gezielt ein Irrtum erzeugt oder aufrechterhalten wird. Der Getäuschte macht sich eine konkrete, falsche Vorstellung, die auf der Täuschungshandlung beruht und vom Betrüger ausgenutzt wird. Bei einer Betrugshandlung muss ein negativer Schaden entstanden sein. Dieser geht aus der Differenz des Vermögens vor und nach der Tat des Getäuschten hervor.

Vorsatz und Strafmaß

§ 263 StGB ist ein sogenanntes Vorsatzdelikt. Ein Betrugsfall kann nicht fahrlässig entstehen, sondern wird immer bewusst vom Straftäter hervorgerufen. Wird ein Betrug nachgewiesen, liegen die rechtlichen Konsequenzen bei einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Zudem führt Betrug zu einem Eintrag im Bundeszentralregister und im polizeilichen Führungszeugnis.

Schwerer Betrug

Man spricht von einer Straftat Schwerer Betrug, wenn der Täter Mitglied einer Bande ist und eine organisierte Kriminalstruktur vorliegt. Im Fall schweren Betrugs ist ein hoher finanzieller beziehungsweise materieller Schaden entstanden, oder es wurden Urkunden gefälscht. Wird ein schwerer Fall des Betrugs festgestellt, wirkt sich dies strafverschärfend auf das zu verhängende Urteil aus.

Weitere Fälle schweren Betrugs sind:

  •  Eine andere Person durch den Betrug in schwere finanzielle Not zu bringen
  •  Amtsbefugnisse zu missbrauchen
  •  Eine große Zahl von Menschen in Gefahr von Vermögensverlust zu bringen
  • Einen Versicherungsfall vorzutäuschen (zum Beispiel durch gezielte Brandstiftung
  •  Ein Schiff zum Sinken oder Stranden zu bringen

Die Verjährung bei Betrug entspricht der Zeit einer möglichen Haftstrafe, also bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Der Betrüger macht sich zivilrechtlich gegenüber dem Getäuschten pflichtig, Schadensersatz zu leisten. Eine Selbstanzeige wird strafmildernd berücksichtigt.