Kurzerklärung

Die sogenannte Betriebssicherheitsverordnung (im amtlichen Volltext „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“ und in der Kurzfassung  BetrSichV) ist ein bundesweit gültiges Regelwerk, dass die Ausgestaltung eines sicheren und unfallfreien Arbeitsplatzes festlegt. Die Verordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln.

Zielsetzung

Das Hauptanliegen des Gesetzes ist das Herabsenken von Personenschäden sowie die Prävention und Bekämpfung von Gesundheitsgefahren. Die in der BetrSichV enthaltenen Maßnahmen lassen sich gemäß § 1 der Verordnung in drei Richtungen einteilen:

  1. Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Verwendung,
  2. die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren
  3. Qualifikation und Unterweisung von Beschäftigten

Begriffe des Arbeitsmittels

Unter einem Arbeitsmittel versteht man im Sinne von § 2 BetrSichV alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Dazu gehört zum Beispiel die persönliche Schutzausrüstung einer Sicherheitskraft oder Fahrstuhlanlagen innerhalb eines zu bewachenden Gebäudes.